Nachfolgend sind drei Texte zum Thema MP3-Recht aufgelistet.
Ich habe sie direkt über die Zwischenablage kopiert und anschließend
nur noch in Layout und Rechtschreibung angepasst.
Metacrawler.de 24.6.99 |
Die Rechtsgrundlagen
Für MP3-Dateien existieren die gleichen Rechtgrundlagen wie für alle anderen Tonträger / Medien. Sogar das Anfertigen einer CD aus diesen MP3-Dateien ist laut Gema ähnlich dem Aufnehmen von Kassetten fürs Autoradio zu bewerten und somit für den privaten Einsatz erlaubt. Als Musiker können Sie natürlich auch Ihre eigenen Titel ins MP3-Format konvertieren und in das Internet stellen.
Was ist erlaubt?
Ihre eigenen copyrightfreien Musikstücke können Sie beliebig im Internet zum Download anbieten. Entsprechend können Sie fremde copyrightfreie Musik downloaden.
Beim Herunterladen von urherberrechtlich geschützter Musik aus dem Netz, geht die Tendenz geht dahin, dass diese Downloads nicht strafrechtlich verfolgt werden, wohl auch weil der einzelne User nur mit großem Aufwand identifiziert werden kann.
Was ist verboten?
Per Gesetz ist das Vervielfältigen von copyright-geschützter Musik, und damit auch das Kopieren eines entsprechenden MP3 - Files vom FTP-Server auf die heimische Festplatte, aber ganz klar verboten, man fertigt ja eben keine Kopie der gekauften CD für den Eigenbedarf. Theoretisch könnte ein solcher Download - wenn er denn nachgewiesen werden kann, z.B. per IP Nummer / Server Log - also verfolgt werden!
Das Anbieten von urherberrechtlich geschützten Stücken ist unzuläsig. Die Anbieter von nicht-autorisierten MP3 Kopien werden von den Plattenfirmen aktiv verfolgt und angezeigt.
Die Weitergabe dieser Stücke ist ebenfalls verboten, teilweise wird die private Weitergabe an Freunde toleriert. Der gewerbliche Handel mit urheberrechtlich geschützten Stücken ohne Genehmigung ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Was kann passieren?
Wenn Sie beim illegalen Handel (auch das kostenlose Anbieten von Downloads über das Internet) erwischt werden, riskieren Sie eine Verurteilung z.B. nach dem Urhebergesetz. Die Beschlagnahme Ihrer EDV-Anlage ist dann das geringste Übel, hinzu kommen Anwaltskosten, Abmahngebühren und Schadensersatzforderungen der Plattefirmen.
Darf ich die MP3 Player - Software kopieren & weitergeben?
Für die Programme, mit denen MP3 - Files erstellt werden (z. B. die Codierung einer CD ins MP3 Format), gelten natürlich die selben Richtlinien wie für jede andere Software. Sie müssen rechtmäßig erworben sein, oder Sie greifen auf kostenlose Programme zurück (Freeware).
Darf ich MP3 Downloads linken?
Linken Sie bitte nur auf Sites, die legale Downloads anbieten. In Deutschland werden derzeit leider von den Gerichten Betreiber von Websites für die Inhalte der mit Links referenzierten Folgeseiten verantwortlich gemacht.
Sie haben noch Fragen bezüglich MP3?
Bitte schreiben Sie Ihrer für die MP3-Infos zuständigen
metacrawler-Guide Gita Ramsumair eine E-Mail.
Focus 18.9.99-24.9.99 |
Was ist erlaubt, was verboten?
MP3-Musik aus dem Internet spielt sich in einer rechtlichen Grauzone ab. Der Grund: Viele Homepage-Betreiber bieten in diesem Datenformat auch urheberrechtlich geschützte Musik zum Download an. Und das ist illegal. Das Übertragen von CD-, Schallplatten- oder Radio-Aufnahmen ins MP3-Format ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Die Verbreitung solcher Dateien im weltweiten Datennetz ist auf jeden Fall verboten.
Wer solche Dateien in größeren Mengen herunterlädt und über längere Zeit auf seiner Festplatte speichert, ohne das Original zu besitzen, sie womöglich auch noch weitergibt oder selber anbietet, macht sich wegen Urheberrechtsverletzung strafbar. Das kann im schlimmsten Fall mit Geldstrafen oder Gefängnis auf Bewährung enden genauso wie bei Raubkopien im Software-Bereich.
Tobias H. Strömer [http://www.netlaw.de/], Spezialist für Internet-Recht: Kein Staatsanwalt wird einem Nutzer den Kopf abreißen, wenn es sich dabei um einen Ersttäter handelt und dieser nur wenige Dateien gespeichert hat. Anders sieht die Sache schon bei Anbietern von illegalen MP3s aus, die das Material beispielsweise auf ihre Homepage stellen: Hier würde die Justiz schon eher durchgreifen.
Was Sie tun dürfen:
Was Sie besser nicht tun sollten:
Was Sie unterlassen sollten:
Chartsteam.de 18.9.99 |
Laut Konr@d/VQF/Bollmann sind Download und Speichern von Musik aus dem Netz erlaubt! Dies gelte selbst dann, wenn der Anbieter der Musik (= der FTP-Serverbetreiber) gegen das Urheberrecht verstößt. "Wenn ein Produkt auf krummen Wegen in einen Laden gekommen ist, kann man ja auch nicht den Kunden haftbar machen", erklärt Hans-Herwig Geyer, Sprecher der GEMA. Aber: Es darf keinesfalls Geld mit Liedern gemacht werden, die von einer illegalen Quelle (wie es bei vielen MP3s der Fall ist) runtergeladen wurde. Das bedeutet: Man macht sich strafbar, sobald aus dem Netz geladene Lieder, die man auf eine CD gebrannt wurden, an andere Leute gegeben wird oder wenn die Lieder bei Veranstaltungen, bei denen mehr Leute als nur die engsten Freunde anwesend sind, gespielt werden. In wieweit sich Anbieter von ausschließlich illegale MP3s beinhaltenden Archiven strafbar machen, ist mit diesem Statement allerdings nicht geklärt.
Trotz dieser News befürwortet das Chartsteam den Download von illegalen MP3s nicht. Die Gründe sind wie folgt: - Den Musikfirmen fehlt Geld durch die verlorenen Einnahmen . Dadurch können sie eventuell bald keine intensive Talentsuche mehr betreiben und die Musikqualität der in den Charts platzierten Songs könnte sinken. - Es gibt viele interessante Songs von Interpreten, die noch nicht in den Charts vertreten sind und ihre Musik kostenlos im Netz anbieten. Einige Beispiele gibt es in unserem Amateur MP3 Archiv.
Nochmal ein Appell: Bitte ladet nicht illegale MP3 Files aus dem Internet! Ihr ruiniert auf diese Weise tatsächlich die Plattenindustrie und Interpreten, und eines Tages, nicht weit entfernt von heute, werden die ersten Interpreten und Angestellte der Firmen Ihre Jobs verlieren, weil Leute Files anbieten und behalten. Die Archive, die wir verlinken, boten zum Zeitpunkt der letzten Überprüfung legale Files an. Da diese Site allerdings schon genug Arbeit macht, können wir die Archive nicht die ganze Zeit checken. by the way: checkt freedom for links, alte Aktion, immernoch gute Ziele.
Aktualisiert am: 07.12.99